Erklärung zur Barrierefreiheit – BERO Oberhausen
Rechtliche Grundlagen
Als privater Dienstleister im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind wir verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit unseres Webangebots bereitzustellen. Die gesetzlichen Anforderungen für die Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG sowie der hierzu erlassenen Rechtsverordnung (BFSGV). Diese Erklärung orientiert sich an diesen Vorgaben und an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in Konformitätsstufe A.
Allgemeine Beschreibung der Webseite
Die Internetseite bero.de ist das offizielle Webangebot des BERO-Einkaufszentrums in Oberhausen. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer über das Einkaufszentrum, darunter die Geschäfte und Gastronomiebetriebe, aktuelle Angebote und Veranstaltungen sowie Serviceleistungen (z. B. Öffnungszeiten, Lageplan, Parkmöglichkeiten). Ziel ist es, allen Besucherinnen und Besuchern – einschließlich Menschen mit Beeinträchtigungen – einen einfachen Zugang zu Informationen über das BERO-Center zu ermöglichen.
Navigation und Bedienung
Die Inhalte der Website sind über eine übersichtliche Hauptnavigation (u. a. Shops, Aktuelles, Veranstaltungen, Service & Kontakt, Über BERO) strukturiert und auffindbar. Eine Suchfunktion steht ebenfalls zur Verfügung, um gezielt Informationen zu finden. Die Seite ist responsiv gestaltet und passt sich verschiedenen Endgeräten (Desktop, Tablet, Mobilgerät) sowie Hoch- und Querformat automatisch an. Alle Funktionen und Informationen können ohne besondere technische Kenntnisse genutzt werden. Für Nutzer assistiver Technologien sind keine speziellen Einstellungen erforderlich – sämtliche Menüs, Links und Funktionen sind direkt zugänglich und verständlich beschriftet.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Unser Webauftritt wurde so gestaltet, dass er weitgehend barrierefrei ist und die relevanten Anforderungen des BFSG erfüllt. Insbesondere orientieren wir uns an den internationalen Richtlinien WCAG 2.2 der Konformitätsstufe A. Dadurch sind die grundlegenden Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit berücksichtigt. Im Folgenden einige Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit umgesetzt wurden:
- Text und Kontrast: Alle Texte sind gut lesbar (ausgewählte Schriftart und -größe, ausreichende Zeilenabstände) und in verständlicher Sprache formuliert. Inhalte sind mit ausreichendem Kontrast gestaltet, sodass sie auch von sehbehinderten Menschen erkannt werden können. Bei Vergrößerung auf bis zu 200 % bleiben Struktur und Lesbarkeit erhalten.
- Nicht-textuelle Inhalte: Sämtliche Bilder, Grafiken und Symbole sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen. Multimedia-Inhalte (falls vorhanden) werden mit Untertiteln oder Beschreibungen angeboten, sofern sie für das Verständnis wesentlich sind. Auf Inhalte, die auf Farbdifferenzierungen allein beruhen, wird verzichtet bzw. es werden textliche Erläuterungen hinzugefügt.
- Tastatur-Bedienbarkeit: Die Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar. Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) können in logischer Reihenfolge per Tabulatortaste angesteuert werden. Sichtbare Fokus-Markierungen heben das aktuell gewählte Element hervor, wodurch auch ohne Maus eine klare Navigation möglich ist.
- Struktur und Verständlichkeit: Die Seiteninhalte sind logisch gegliedert und mit klaren Überschriften versehen. Linktexte sind selbsterklärend und teilen mit, wohin sie führen. Die Sprache der Inhalte ist möglichst einfach und verständlich gehalten, um barrierearm zu sein. Komplexe Fachbegriffe werden vermieden oder erläutert. Formulare bieten, soweit vorhanden, Eingabehilfen und Fehlermeldungen, um die Nutzung zu erleichtern.
- Technische Robustheit: Bei der Entwicklung wurde auf standardkonformes HTML geachtet. Struktur- und Navigationselemente sind korrekt ausgezeichnet, und es werden ARIA-Rollen eingesetzt, um die Kompatibilität mit Screenreadern und Braillezeilen zu erhöhen. Die Website wurde mit gängigen Hilfsmitteln (Screenreader, Vergrößerungssoftware) getestet, um eine möglichst breite Zugänglichkeit sicherzustellen. Außerdem werden keine Inhalte eingebunden, die potenziell Blitzeffekte oder stark flackernde Animationen enthalten, um Nutzer mit fotosensitiver Epilepsie nicht zu gefährden.
Stand der Vereinbarkeit
Nach aktuellem Kenntnisstand ist bero.de mit den oben genannten technischen Barrierefreiheits-Anforderungen vereinbar. Es sind keine wesentlichen verbleibenden Barrieren bekannt. Sollte Ihnen dennoch eine Beeinträchtigung auffallen, freuen wir uns über einen Hinweis (siehe Kontaktmöglichkeiten unten), um diese zu beheben. Ausnahmen nach §§ 16f. BFSG (unzumutbare Belastung oder grundlegende Änderung) werden nicht in Anspruch genommen – das Webangebot wird kontinuierlich verbessert, um vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Bewertungsmethodik
Die Überprüfung der Website hinsichtlich Barrierefreiheit erfolgte im Juni 2025 durch eine externe Analyse (Accessibility-Audit) durch die Digitalagentur Divine auf Basis der WCAG-Kriterien. Dabei wurden manuelle Tests und toolgestützte Analysen kombiniert, um potenzielle Barrieren zu identifizieren. Die festgestellten Anforderungen wurden anschließend umgesetzt. Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 gemäß § 14 BFSG erstellt. Eine erneute Überprüfung der Inhalte ist mindestens jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen vorgesehen, um die Aktualität der Angaben sicherzustellen.
Anbieter und Kontakt
Verbraucherinformation nach Art. 246 EGBGB:
Werbegemeinschaft BERO-Einkaufszentrum Oberhausen City e. V.Concordiastraße 32
46049 Oberhausen
Telefon: 0208 857780
E-Mail: info@bero.de
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Website – insbesondere wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Zugänglichkeit auffallen – kontaktieren Sie uns bitte unter den oben genannten Kontaktdaten. Sie können uns gerne eine E-Mail an info@bero.de schreiben oder sich telefonisch unter 0208 857780 an uns wenden. Wir bemühen uns, Ihr Feedback innerhalb von zwei Wochen zu beantworten und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Durchsetzungsverfahren (Aufsichtsbehörde)
Sollten Sie mit der Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein oder keine Reaktion erhalten, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Gemäß BFSG ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt). Die MLBF überwacht die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen in Deutschland. Sie erreichen die Behörde unter folgenden Kontaktdaten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungenc/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Barrierefreiheitserklärung wird fortlaufend aktualisiert. Änderungen an der Webseite, die die Barrierefreiheit betreffen, werden in der Erklärung zeitnah nachvollzogen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.